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Sauerstoffkonzentrator, CPAP und Medikamentenkühlung bei Stromausfall: vom Stromverbrauch auf dem Typenschild zu den Stunden aus dem Akku
Ein Sauerstoffkonzentrator zieht etwa fünfmal so viel Strom wie ein CPAP-Gerät, und ein Kühlgerät für Medikamente liegt über 24 Stunden noch einmal ganz woanders. Wer zu Hause pflegt, braucht deshalb keine allgemeine Empfehlung, sondern zwei Zahlen: die Watt auf dem Typenschild des Geräts und die Wattstunden auf dem Akku. Aus beiden wird eine Stundenzahl – und die sagt, ob eine Powerstation für dieses Gerät überhaupt die richtige Antwort ist.
Vorweg und ohne Einschränkung: Dies ist keine medizinische Beratung. Ob ein Gerät bei Stromausfall weiterlaufen muss, wie lange eine Unterbrechung vertretbar ist und welche Notfallversorgung vorgesehen ist, entscheiden die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt und der Hersteller des Geräts – nicht wir. Auf dieser Seite rechnen wir ausschließlich die Elektrik nach.
Dass es diese Frage gibt, sagt auch das BBK: In seiner Broschüre „Stromausfall – Vorsorge und Selbsthilfe“ (Stand Januar 2019) hält es fest, dass in der häuslichen Pflege Hilfsgeräte ausfallen, die möglicherweise lebensnotwendig sind – als Beispiel nennt es Beatmungsgeräte –, und dass auch Hausnotruf und Essen auf Rädern gestört sein können.
Was auf dem Typenschild steht
Das Typenschild klebt meist auf der Rück- oder Unterseite des Geräts, bei Steckernetzteilen auf dem Netzteil. Vier Angaben zählen: Spannung (230 V), Frequenz (50 Hz), Stromaufnahme in Ampere und, mit Glück, die Leistung in Watt.
Steht dort nur Ampere, multiplizieren Sie: 230 V × 1,2 A = 276 VA. Das ist die Scheinleistung – sie sagt, was der Wechselrichter liefern können muss, nicht, wie viel Energie das Gerät verbraucht. Für den Verbrauch zählt die Wirkleistung in Watt, und die ist bei Geräten mit Motor oder Schaltnetzteil kleiner. Wie weit die beiden auseinanderliegen, zeigt ein Blick in die Gebrauchsanweisung eines CPAP-Geräts: ResMed gibt für das AirSense 11 als höchste Leistungsaufnahme „73,2 W (137,6 VA)“ an – fast der doppelte Wert für die Auslegung des Wechselrichters.
Die Aufschrift auf dem Netzteil taugt dafür nicht: Dasselbe Gerät wird mit einem „Air11-Netzteil: Wechselstrom-Adapter, 65 W“ geliefert, und beide Betriebswerte weichen davon ab. Maßgeblich ist die Tabelle in der Gebrauchsanweisung, nicht der Aufdruck.
ResMed Deutschland weist in einer technischen Mitteilung (Nr. 02-16, Januar 2016) außerdem darauf hin, dass diese Werte Durchschnitts- und Höchstwerte „im statischen Betrieb unter Laborbedingungen“ sind und dass Atemluftbefeuchter und beheizbarer Schlauch die Leistungsaufnahme „signifikant“ erhöhen. Wer es genau wissen will, misst nach: Strommessgeräte für die Steckdose seien, so dieselbe Mitteilung, im Fachhandel erhältlich oder bei Energieversorgern und Verbraucherzentralen auszuleihen.
Von Watt zu Stunden
Wir rechnen hier genauso wie der Akku-und-Wechselrichter-Rechner im Modus Wattstunden: Die Zahl auf dem Gehäuse einer Powerstation teilen wir durch 1,25. Diese Reserve deckt Verluste in Wechselrichter, Kabeln und Klemmen ebenso ab wie die Entladetiefe der Zellen; mit derselben Reserve wählt auch der Vorratsplaner die Powerstation aus. Das ist unsere Annahme für die ganze Kette, kein Datenblattwert.
Aus einer Station mit 1 000 Wh werden so rund 800 Wh nutzbar (1 000 ÷ 1,25, eigene Rechnung); geteilt durch die Watt des Geräts ergibt das die Stunden. Ein zweites Mal rechnen müssen Sie beim Einschalten: Geräte mit Kompressor verlangen beim Anlaufen ein Vielfaches ihrer Betriebsleistung – der Wechselrichterhersteller Samlex nennt für Kühlgeräte den Faktor fünf. Beides zusammen prüft der Watt-Rechner für Notstrom: Dauerlast und Spitzenlast getrennt.
Stromverbrauch im Vergleich: Sauerstoffkonzentrator, CPAP, Medikamentenkühlgerät
Sauerstoffkonzentrator. Philips gibt für den stationären Konzentrator EverFlo in der 230-Volt-Ausführung „Stromverbrauch < 295 W“ an (Herstellerangabe); für die 120-Volt-Variante nennt dieselbe Seite 350 W durchschnittlich. Mit 295 W gerechnet: 800 Wh ÷ 295 W ≈ 2,7 Stunden – knapp drei Stunden aus einer 1-kWh-Station, gut fünf aus einer mit 2 kWh (eigene Rechnung). Ein voller Tag wären 295 W × 24 h = 7 080 Wh am Gerät, also 7 080 × 1,25 = 8 850 Wh oder knapp 9 kWh Akku. Das ist keine Powerstation-Größe mehr, sondern ein Hausspeicher.
CPAP-Gerät. ResMed nennt für das AirSense 11 „Normale Belastung 56,1 W (111,5 VA)“ und „Standby-Stromverbrauch 1,9 W (9,2 VA)“ (Herstellerangabe aus der deutschen Gebrauchsanweisung). Acht Stunden Nachtbetrieb sind damit rund 449 Wh – aus 800 Wh nutzbar also knapp zwei Nächte, rechnerisch gut 14 Stunden Dauerbetrieb (eigene Rechnung). Mit Atemluftbefeuchter und beheizbarem Schlauch steigt die Leistungsaufnahme und die Zahl der Stunden sinkt entsprechend – verlassen Sie sich auf Ihre Stundenzahl erst nach eigener Messung.
Kühlgerät für Medikamente. Liebherr gibt für das Medikamentenkühlgerät HMFvh 4001 eine „Nennaufnahme“ von 180,0 W bei 220–240 V an – und im selben Datenblatt einen „Energieverbrauch in 24 Stunden“ von 0,469 kWh (Herstellerangaben). Diese beiden Zahlen widersprechen sich nicht: 469 Wh ÷ 24 h ≈ 20 W im Mittel, der Kompressor läuft also etwa ein Zehntel der Zeit (eigene Rechnung). Für die Energie zählen die 20 W – 800 Wh reichen gut anderthalb Tage. Für die Auslegung zählen die 180 W mal fünf, also rund 900 W, die die Quelle beim Anlaufen liefern muss. Ein Haushaltskühlschrank liegt in derselben Größenordnung.
Eigenverbrauch der Station. Bei so kleinen Lasten zählt zusätzlich, was die Powerstation selbst verbraucht: Ist ihr Wechselrichter eingeschaltet, gehen nach dem ADAC teils schon 30 Watt verloren (ADAC, 2025). Mit diesen 30 W zusätzlich gerechnet reichen 800 Wh für das Medikamentenkühlgerät nur etwa 16 Stunden und für das CPAP-Gerät gut 9 Stunden – gut eine Nacht statt knapp zwei. Beim Konzentrator fällt der Aufschlag weniger ins Gewicht: knapp 2,5 statt 2,7 Stunden (eigene Rechnung). Solange Sie den Eigenverbrauch Ihrer Station nicht kennen, rechnen Sie bei kleinen Geräten mit diesem Aufschlag.
Insulin bei Stromausfall. Wie lange Ihr Insulin ohne Kühlschrank verwendbar bleibt, beantworten Packungsbeilage, Apotheke und Diabetespraxis – eigene Werte geben wir dazu nicht. Was die Forschung dazu sagt, zitieren wir aus der deutschen Zusammenfassung eines Cochrane-Reviews (Richter, Bongaerts, Metzendorf, 2023): Ungeöffnete Ampullen und Patronen mit Humaninsulin „sollten bei Temperaturen zwischen 2 °C und 8 °C gelagert werden“, und „Wenn zuverlässige Kühlmöglichkeiten vorhanden sind, sollten Menschen mit Diabetes Insulin gemäß den offiziellen Empfehlungen lagern.“ Für den Fall ohne Kühlung fanden die Autoren: „Wurden ungeöffnete Humaninsulinampullen oder -patronen bei bis zu 25 °C für maximal sechs Monate oder bei bis zu 37 °C für maximal zwei Monate gelagert, verringerte sich die Insulinaktivität nur geringfügig.“ Zugleich halten sie fest: „Es gibt jedoch keine eindeutigen Empfehlungen dazu, wie Humaninsulin zu Hause gelagert werden sollte, wenn Kühlmöglichkeiten fehlen.“ Der Review befasst sich mit Humaninsulin; ob Ihr Präparat eines ist, steht in der Packungsbeilage. Das Apothekenportal aponet.de hat über den Review am 8. November 2023 berichtet.
Wattstunden pro Nacht: vier Geräte nach Herstellerangaben
Die Tabelle stellt zwei CPAP-Geräte und zwei Sauerstoffkonzentratoren nebeneinander. Die Watt stammen aus den Datenblättern und Gebrauchsanweisungen der Hersteller (abgerufen am 24. Oktober 2026); die Wattstunden sind unsere Rechnung: Watt mal acht Stunden. Acht Stunden sind unsere Annahme für eine Nacht, keine Herstellerangabe – wie lange Ihr Gerät laufen muss, beantwortet nicht diese Tabelle, sondern Ihre Ärztin oder Ihr Arzt.
| Gerät | Angabe des Herstellers | Wattstunden in 8 Stunden (eigene Rechnung) |
|---|---|---|
| CPAP: ResMed AirSense 11 | 56,1 W bei normaler Belastung; 73,2 W höchste Leistungsaufnahme | 449 Wh; höchstens 586 Wh |
| CPAP: Löwenstein prisma SMART plus | höchstens 40 VA; im Betrieb 0,16 A bei 240 V | höchstens 320 Wh |
| Konzentrator: Philips EverFlo | unter 295 W bei 230 V | unter 2 360 Wh |
| Konzentrator: Invacare Platinum 9 | 460 W (typisch) | 3 680 Wh |
Zwei Anmerkungen zu den Zeilen. Löwenstein nennt die Scheinleistung in Voltampere und die Stromstärke in Ampere, keine Watt. Die Wirkleistung kann nicht größer sein als die Scheinleistung; 40 VA × 8 h = 320 Wh ist deshalb eine Obergrenze und kein Messwert. Ob ein Atemluftbefeuchter in der Angabe enthalten ist, nennt das Datenblatt nicht. Und beim ResMed-Gerät erhöhen Befeuchter und beheizbarer Schlauch den Verbrauch nach ResMed „signifikant“ (technische Mitteilung 02-16); die Tabelle rechnet sie nicht mit.
Der Abstand zwischen den Gerätearten ist größer, als die Zeilen auf den ersten Blick zeigen: Ein Konzentrator braucht in einer Stunde so viel Energie wie das CPAP-Gerät von ResMed bei normaler Belastung in gut fünf Stunden (Philips, 295 W ÷ 56,1 W) bis gut acht Stunden (Invacare, 460 W ÷ 56,1 W; eigene Rechnung). Aus 1 kWh auf dem Gehäuse sind nach unserer Reserve von 1,25 rund 800 Wh nutzbar – für das CPAP-Gerät eine Nacht und mehr, für den Konzentrator einige Stunden.
CPAP-Gerät mit Akku betreiben: was eine Nacht wirklich braucht
Beim CPAP-Gerät lässt sich die Frage genau beantworten, weil ResMed drei Werte nennt. Wir rechnen sie hier rückwärts: nicht „Wie viele Stunden gibt meine Station her?“, sondern „Wie viel muss auf dem Gehäuse stehen, damit eine Nacht durchläuft?“
Acht Stunden mit den 56,1 W bei normaler Belastung sind 449 Wh am Gerät. Mit unserer Reserve von 1,25 für Wechselrichter, Kabel und Entladetiefe muss eine Powerstation dafür rund 560 Wh auf dem Gehäuse haben, für zwei Nächte rund 1 120 Wh (eigene Rechnung). Rechnen Sie den Eigenverbrauch der Station hinzu – nach dem ADAC teils schon 30 W, sobald der Wechselrichter eingeschaltet ist –, werden für eine Nacht rund 860 Wh daraus und für zwei Nächte rund 1 720 Wh. Das ist der Unterschied, der aus einer 1-kWh-Station eine mit 2 kWh macht.
Dazu der ungünstige Fall: ResMed nennt als höchste Leistungsaufnahme 73,2 W; nach der technischen Mitteilung von ResMed Deutschland erhöhen Atemluftbefeuchter und beheizbarer Schlauch die Leistungsaufnahme. Acht Stunden sind dann 586 Wh am Gerät und mit den 30 W der Station 826 Wh, die aus dem Akku kommen müssen; mit unserer Reserve sind das rund 1 030 Wh auf dem Gehäuse. Aus einer Station mit 1 000 Wh sind nach unserer Rechnung 800 Wh nutzbar – das reicht dafür nicht mehr ganz. Eine 1-kWh-Station trägt eine Nacht im normalen Betrieb also bequem und im ungünstigsten Fall knapp nicht; für zwei Nächte mit Befeuchter kommen Sie nach dieser Rechnung auf gut 2 kWh.
Zwei Dinge stehen nicht in der Rechnung. Der Wechselrichter muss die Scheinleistung liefern, nicht die Watt: ResMed gibt für den höchsten Wert „73,2 W (137,6 VA)“ an. Ein Anlaufvielfaches wie die rund 900 W des Medikamentenkühlgeräts weiter oben nennt ResMed für das CPAP-Gerät nicht – der höchste Wert in seiner Tabelle sind diese 73,2 W. Die 137,6 VA muss die Station aber können. Und ob Sie Befeuchter oder beheizbaren Schlauch für eine Nacht im Notfall abschalten dürfen, ist keine Stromfrage: Das beantworten die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt und der Hersteller des Geräts, nicht wir.
Welche Powerstations eine USV-Funktion haben und wie sie sich nach Wattstunden unterscheiden, zeigt der Vergleich der Powerstations mit USV-Funktion; ob die Umschaltzeit für Ihr Gerät genügt, sagt dessen Hersteller.
Der Konzentrator ist der Sonderfall
Die Rechnung oben zeigt es: Über einen langen Ausfall trägt ein tragbarer Akku einen Konzentrator nicht. Der Weg führt hier nicht über Elektrotechnik, sondern über den Versorger. Fragen Sie das Homecare-Unternehmen oder das Sanitätshaus, das das Gerät gestellt hat, ausdrücklich nach einer Sauerstoffflasche für den Notfall: ob eine vorgesehen ist, wie lange sie bei der verordneten Flussrate reicht und welche Abstände zu offenem Feuer gelten. Das beantwortet der Versorger zusammen mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt – wir können und dürfen das nicht.
Führt der Netzbetreiber eine Liste?
Hier müssen wir passen, und das ist die ehrliche Antwort. Unsere Recherche zur deutschen Stromversorgung deckt die Haftung des Netzbetreibers nach § 18 NAV und die Befreiung des Grundversorgers nach § 6 Abs. 3 StromGVV ab – zu einem Register für Haushalte mit medizinischen Geräten oder gar zu einem Anspruch auf bevorzugte Wiederversorgung fand sich dort nichts. Auch auf den Seiten eines Netzbetreibers haben wir keine solche Zusage gefunden.
Im Umlauf ist die Behauptung, „viele Energieversorger“ böten eine Registrierung für Haushalte mit lebenserhaltenden Geräten an und Registrierte würden im Störungsfall bevorzugt versorgt. Die Quelle, die wir dazu gefunden haben, ist ein kommerzieller Pflegeshop und nennt weder ein Gesetz noch einen Netzbetreiber. Als Beleg ist das zu wenig, als Anlass für einen Anruf genügt es: Fragen Sie Ihren Netzbetreiber, ob er eine solche Liste führt und was eine Eintragung bewirkt – bevorzugte Information bei geplanten Abschaltungen ist etwas anderes als eine schnellere Reparatur. Einen rechtlichen Anspruch auf vorrangige Wiederversorgung konnten wir nicht belegen. Dies ist keine Rechtsberatung.
Davon zu trennen ist die Frage, ob der Netzbetreiber für einen Schaden haftet, den der Ausfall an Ihren Geräten oder Vorräten angerichtet hat: Das regelt eine andere Vorschrift, und was dazu gilt, steht im Text über die Haftung des Netzbetreibers nach § 18 NAV.
Ein Aggregat in der Wohnung ist tödlich
Der naheliegende Gedanke – ein kleines Stromaggregat für die Zeit des Ausfalls – ist genau dann am gefährlichsten, wenn ein Mensch im Haushalt das Bett nicht verlassen kann. Verbrennungsmotoren erzeugen Kohlenmonoxid, das nach dem Deutschen Feuerwehrverband „unsichtbar, geruchs- und geschmacklos“ ist; nach Eichhorn, Thudium und Jüttner (Deutsches Ärzteblatt International, 2018) starben 2015 in Deutschland 648 Menschen an einer Kohlenmonoxidvergiftung. Ein Aggregat gehört ins Freie, nie in Wohnung, Keller, Flur oder Garage – die Regeln dazu stehen in Notstromaggregat zu Hause. In der Wohnung bleibt der Batteriespeicher die einzige vertretbare Lösung. Wasser, Lebensmittel und Strom für die vom BBK empfohlenen zehn Tage plant der Vorratsplaner. CPAP-Gerät und Sauerstoffkonzentrator lassen sich dort ankreuzen; der Planer rechnet mit Pauschalwerten (CPAP 300 Wh je Nacht, Konzentrator 350 W × 8 h = 2 800 Wh am Tag), maßgeblich sind die Zahlen Ihres Geräts wie oben.
Häufige Fragen
Wie lange läuft ein CPAP-Gerät an einer 1-kWh-Powerstation?
Rechnerisch gut 14 Stunden: 1 000 Wh geteilt durch 1,25 – unsere Reserve für Wechselrichterverluste und Entladetiefe – ergibt 800 Wh nutzbar, geteilt durch die von ResMed für das AirSense 11 angegebenen 56,1 W bei normaler Belastung. Das sind knapp zwei Nächte à acht Stunden (eigene Rechnung aus Herstellerangaben). Rechnen Sie den Eigenverbrauch der Station hinzu – nach dem ADAC teils schon 30 W bei eingeschaltetem Wechselrichter –, bleiben gut 9 Stunden, also gut eine Nacht (eigene Rechnung).
Reicht eine Powerstation für einen Sauerstoffkonzentrator?
Für Stunden ja, für einen langen Ausfall nein. Mit dem von Philips für den EverFlo genannten Wert von unter 295 W liefert eine 1-kWh-Station knapp drei Stunden; ein voller Tag entspräche knapp 9 kWh Akku (eigene Rechnung). Sprechen Sie deshalb mit dem Versorger über eine Sauerstoffflasche für den Notfall.
Schlafapnoe: Was kostet der Strom für das CPAP-Gerät im Jahr?
Mit der normalen Belastung von 56,1 W, die ResMed für das AirSense 11 angibt, sind es bei 365 Nächten zu je acht Stunden rund 164 kWh und bei 37,0 Cent je Kilowattstunde rund 61 Euro im Jahr; mit der höchsten Leistungsaufnahme von 73,2 W rund 214 kWh und rund 79 Euro (eigene Rechnung aus Herstellerangaben). Die 37,0 Cent sind der Durchschnitt für Haushalte im Jahr 2026 laut BDEW-Strompreisanalyse Herbst 2026; Ihr Tarif weicht davon ab. Befeuchter und beheizbarer Schlauch erhöhen den Verbrauch, wie stark, nennt ResMed nicht – eine Steckdosen-Messung zeigt es genau.
Muss ich dem Netzbetreiber melden, dass hier ein medizinisches Gerät läuft?
Eine Pflicht dazu ist uns nicht bekannt, und einen Anspruch auf bevorzugte Wiederversorgung konnten wir nicht belegen. Ob Ihr Netzbetreiber eine freiwillige Liste führt und was sie bewirkt, sagt Ihnen nur er selbst.
Quellen
- Philips, EverFlo stationärer Sauerstoffkonzentrator – „Stromversorgung 230V/ 50Hz“, „Stromverbrauch < 295 W“, „Sauerstoffflow 0,5 - 5 l/min“; für die 120-V-Ausführung „Durchschnittlicher Stromverbrauch 350 W“. Abgerufen am 6. September 2026.
- ResMed, AirSense 11 – Gebrauchsanweisung (deutsch) – „Normale Belastung 56,1 W (111,5 VA)“, „Standby-Stromverbrauch 1,9 W (9,2 VA)“, „Höchste Leistungsaufnahme 73,2 W (137,6 VA)“, „Air11-Netzteil: Wechselstrom-Adapter, 65 W“.
- ResMed Deutschland, Technische Mitteilung 02-16 „Stromverbrauch der AirSense und AirCurve-Serie“ (Januar 2016, Dokument C205680; gespiegelt bei einem Fachhändler) – Laborbedingungen, Einfluss von Befeuchter und beheizbarem Schlauch, Ausleihe von Strommessgeräten.
- Liebherr, HMFvh 4001 Perfection Medikamentenkühlgerät – „Nennaufnahme Watt 180,0 W“, „Spannung 220-240 V ~“, „Energieverbrauch in 24 Stunden 0,469 kWh / 24h“, „Energieverbrauch pro Jahr 172 kWh/a“.
- Löwenstein Medical, Datenblatt prisma SMART plus / SOFT plus / max (ohne Datum; abgerufen am 24. Oktober 2026) – „Elektrische Leistung max. 40 VA“, Stromaufnahme im Betrieb 0,16 A bei 240 V, im Standby 0,035 A.
- Invacare, Gebrauchsanweisung Platinum-Sauerstoffkonzentrator IRC9LXO2AWQ (Dokument 1195645-B; abgerufen am 24. Oktober 2026) – Kapitel „Technische Daten“: „Stromverbrauch: 460 W (typisch)“.
- BDEW, Strompreisanalyse Herbst 2026 (21.08.2026; abgerufen am 24. Oktober 2026) – Haushaltsstrompreis 2026 „durchschnittlich 37,0 ct/kWh“.
- Richter B., Bongaerts B., Metzendorf M.-I., Temperatur- und Lagerbedingungen für Humaninsulin, Cochrane Database of Systematic Reviews 2023, Issue 11, CD015385, deutsche Zusammenfassung – alle Zitate zu Insulin. Abgerufen am 26. September 2026.
- aponet.de, Insulin auch ohne Kühlung sechs Monate stabil (8. November 2023) – Bericht über denselben Review.
- ADAC, Mobile Powerstations (11.06.2025) – „teils schon 30 Watt“ Verlust bei eingeschaltetem Wechselrichter.
- BBK, Stromausfall – Vorsorge und Selbsthilfe (Stand Januar 2019) – Ausfall lebensnotwendiger Hilfsgeräte in der häuslichen Pflege, Hausnotruf, Vorkehrungen für pflegebedürftige Angehörige.
- Eichhorn L., Thudium M., Jüttner B., The Diagnosis and Treatment of Carbon Monoxide Poisoning, Dtsch Ärztebl Int 2018 – 648 Todesfälle im Jahr 2015.
- Deutscher Feuerwehrverband, Rechtzeitige Warnung vor Kohlenmonoxid-Vergiftungen bieten nur CO-Melder (06.05.2022) – Eigenschaften des Gases.
- sanus+, Die Risiken von Stromausfällen bei lebenswichtigen Geräten – Behauptung zur Registrierung bei Energieversorgern; kommerzielle Sekundärquelle ohne Beleg, hier nur als solche zitiert.
Die Herstellerangaben haben wir am 6. September 2026 auf den Seiten der Hersteller nachgelesen, die zu Philips, ResMed, Löwenstein und Invacare am 24. Oktober 2026 noch einmal. Alle daraus abgeleiteten Stunden, Wattstunden und Mittelwerte sind unsere eigene Rechnung und als solche gekennzeichnet; die Produkte unten haben wir nicht selbst geprüft.
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