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Redaktion PrepGear – unabhängige Recherche, ohne Labor und ohne eigene Produkttests. Jede Zahl hat eine Quelle oder ist als eigene Schätzung gekennzeichnet; Rechenwege und womit wir Geld verdienen, stehen in der Methodik.

Dynamischer Stromtarif: Lohnt er sich? Was er im Jahr wirklich bringt

Strom kaufen, wenn er billig ist. Ein dynamischer Stromtarif gibt den Börsenpreis Stunde für Stunde weiter. Wer Wäsche, Auto, Wärmepumpe oder einen Speicher in die billigen Stunden legt, zahlt weniger. Dieser Rechner sagt Ihnen, wie viel – mit den tatsächlichen Börsenpreisen von September 2025 bis August 2026, mit den Umwandlungsverlusten des Speichers und mit seinem Eigenverbrauch. Gerechnet wird ein Haushalt ohne Photovoltaik und mit den Preisen dieser zwölf Monate: eine Rückrechnung, keine Prognose.

Kurz gesagt: Mit den Voreinstellungen (3 500 kWh im Jahr, ohne Wärmepumpe und E-Auto, Festpreis 37,0 ct/kWh, Netzentgelt 8,0 ct/kWh netto) spart der dynamische Tarif mit Lastverschiebung gegenüber dem festen Tarif rund 93 € im Jahr; ein Speicher mit 5 kWh für 4 500 € kostet nach Verlusten, Standby und Verschleiß rund 170 € im Jahr mehr, als er einbringt. Dass sich 15 % des Haushaltsstroms verschieben lassen und das Netzentgelt 8,0 ct/kWh beträgt, sind unsere Annahmen. Rechnet man mit dem BDEW-Durchschnitt von 9,2 ct/kWh Netzentgelt, spart der dynamische Tarif mit Lastverschiebung gegenüber dem festen Tarif rund 43 € im Jahr.

Ihr Verbrauch

Wie viel Strom verbraucht eine Wärmepumpe? Verbrauch berechnen

Wie viel Strom Wärmepumpen verbrauchen, entscheidet vor allem ihre Jahresarbeitszahl – sie sagt, wie viele Kilowattstunden Wärme aus einer Kilowattstunde Strom werden. Die Wärmepumpe ist erst geplant oder hat keinen eigenen Zähler? Dann schätzen Sie ihren Stromverbrauch pro Jahr hier – aus dem bisherigen Gasverbrauch oder aus dem Energieausweis. Haben Sie einen Wärmepumpenzähler, tragen Sie besser dessen Jahreswert oben ein: Ein Messwert schlägt jede Schätzung.

Rund 4 400 kWh Strom im Jahr, Spanne 3 100 bis 5 800 kWh – eigene Schätzung.

So rechnen wir: Verbrauch geteilt durch die Jahresarbeitszahl – die Faustregel der Verbraucherzentrale. Die mittlere Zahl stammt aus dem Feldtest, die Spanne reicht von der schwächsten bis zur besten gemessenen Anlage; laut Fraunhofer ISE waren die Winter im Messzeitraum vergleichsweise mild. Die Verluste des alten Kessels zieht die Faustregel nicht ab, die Schätzung liegt deshalb eher etwas zu hoch. Bei der Effizienzklasse rechnen wir mit ihrer Mitte, bei A+ mit der Obergrenze 30 und bei H mit der Untergrenze 250 kWh/(m²·a) – unsere Annahme. Warmwasser steckt in der Schätzung, soweit es bisher über die Heizung lief; kam es aus einem Durchlauferhitzer, fehlt dieser Teil. Was bei einem Stromausfall mit der Wärmepumpe passiert, steht im Ratgeber Heizung ohne Strom.

Ihr Tarif
Wie viel lässt sich überhaupt verschieben?
Speicher

Ihr Jahr, Zeile für Zeile

SzenarioKosten im JahrUnterschied
Fester Tarif 1.295 € –
Dynamischer Tarif, nichts verschoben 1.239 € 56 €
Dynamischer Tarif mit Lastverschiebung 1.202 € 93 €
… zusätzlich mit Speicher (nur Energiekosten, ohne Anschaffung und Verschleiß) 1.160 € 135 €
Was Sie für den dynamischen Tarif bezahlen Grundgebühr des Anbieters + Messsystem; in den Zeilen darüber bereits enthalten 112 € –
Netzentgelt-Rabatt nach § 14a nur mit Wärmepumpe, Wallbox oder Speicher; in den Zeilen mit Lastverschiebung bereits abgezogen – –

Zusammen rund 93 € im Jahr. Davon kommen 56 € allein daher, dass der Börsenpreis im Mittel unter Ihrem festen Arbeitspreis lag – dieser Teil verschwindet, sobald Sie einen günstigeren festen Tarif finden. Weitere 37 € sind das, was Sie selbst in der Hand haben: das Verschieben in die billigen Stunden. Zum Vergleich: In einer Masterarbeit (Meissner, HTW Berlin, 2025) sparen Haushalte ohne steuerbare Verbraucher, Photovoltaik und Speicher allein durch den Wechsel zum dynamischen Tarif im Median 17,60 Euro im Jahr – gerechnet mit den Börsenpreisen von 2024 gegenüber einem Festpreis von 36 ct/kWh.

Gerechnet mit den Börsenpreisen von September 2025 bis August 2026: Das ist eine Rückrechnung auf zwölf vergangene Monate, keine Prognose. Wie weit die billigen und die teuren Stunden im nächsten Jahr auseinanderliegen, weiß niemand – der Abstand ändert sich mit Wetter, Zubau und Nachfrage. Gerechnet wird außerdem ohne Photovoltaik: Mit eigener Anlage kaufen Sie weniger Strom aus dem Netz, und der Speicher ist im Sommer mit dem eigenen Solarstrom belegt – der Gewinn aus dem Preisunterschied fällt dann kleiner aus als hier. Für ein Balkonkraftwerk mit Speicher gilt das genauso; was ein solcher Speicher bei Stromausfall leistet, steht im Beitrag Balkonkraftwerk mit Speicher als Notstrom.

Was der Speicher damit zu tun hat

Gewinn aus dem Preisunterschied, vor Verlusten 154 €
Umwandlungsverluste, zum vollen Preis bezahlt − 70 €
Eigenverbrauch der Elektronik − 42 €
Verschleiß − 212 €
Bleibt im Jahr -170 €
Bis der Speicher sich bezahlt hat nie

Gerechnet mit einem Zyklus am Tag: geladen in den 2 billigsten, entladen in den 8 teuersten Stunden. Ihr Verbrauch in den teuren Stunden ist kleiner als die Kapazität – der Speicher wird nicht leer und kann seinen Vorteil nicht ausspielen. Unter dem Strich kostet der Speicher mehr, als er an Preisunterschied einbringt.

Warum der Rechner Ihre Ersparnis kleiner macht als die Werbung

Erstens: Vom Börsenpreis hängt nur ein Teil der Rechnung ab. Netzentgelt, Stromsteuer, Konzessionsabgabe, Umlagen und der Aufschlag des Anbieters sind feste Cent je Kilowattstunde, und die Mehrwertsteuer kommt auf alles. Mit den Voreinstellungen dieser Seite sind das rund 19,9 ct/kWh, die auch dann anfallen, wenn die Börse bei null steht. Ein negativer Börsenpreis macht den Strom also billiger, nicht kostenlos.

Zweitens: Die Verluste des Speichers kosten den vollen Preis. Wer eine Kilowattstunde einspeichert, zahlt für sie Netzentgelt, Steuer und Umlagen vollständig – zurück kommen bei einem Wirkungsgrad von 80 % aber nur 0,8 Kilowattstunden. Die fehlenden 20 % sind bezahlt und weg. Deshalb steht in der Tabelle oben eine eigene Zeile dafür.

Drittens: Der Speicher verbraucht Strom, wenn er nichts tut. Die Stromspeicher-Inspektion 2026 der HTW Berlin misst einen Eigenverbrauch zwischen 4 und 64 Watt. Bei 15 Watt sind das 131 Kilowattstunden im Jahr – mehr, als mancher Haushalt durch Verschieben überhaupt gewinnt.

Viertens: der Verschleiß. Ein Speicher hält eine begrenzte Zahl von Zyklen. Wer ihn für den Handel zwischen billigen und teuren Stunden täglich einmal durchlädt, verbraucht dieses Konto schneller als jemand, der ihn nur für die eigene Photovoltaik nutzt.

Dynamischer Stromtarif mit Batteriespeicher: was Speicher, Wechselrichter und Zähler können müssen

Der Speicher ist dabei der einfachere Teil. Damit er in den billigen Stunden lädt und in den teuren entlädt, müssen drei Dinge zusammenkommen – unsere Zusammenstellung, keine Herstellerangabe:

  1. Ein Wechselrichter, der aus dem Netz laden darf. Bei Anlagen, die für den Eigenverbrauch aus Photovoltaik eingerichtet sind, ist das nicht selbstverständlich; im Datenblatt heißt das „Netzladen“ oder „AC-Laden“. Fehlt es, hilft kein Tarif – der Speicher füllt sich dann nur aus den Modulen.
  2. Eine Steuerung, die den Preis kennt. Die Börsenpreise für den nächsten Tag stehen erst am Nachmittag fest. Ein Energiemanagementsystem muss sie abrufen und die Ladezeiten danach setzen; von Hand hält das niemand ein Jahr durch.
  3. Ein intelligentes Messsystem. Ohne ein solches Messsystem rechnen die Anbieter mit einem Monatsmittel ab, und einzelne billige Stunden zählen nicht (Anspruch nach § 41a EnWG, Kosten gedeckelt nach § 30 MsbG). Was dieser Teil kostet, steht in der Tabelle oben in der Zeile „Was Sie für den dynamischen Tarif bezahlen“: 112 € im Jahr für Anbietergebühr und Messsystem zusammen.

Die Nachteile stehen in derselben Tabelle und sind der Grund, warum der Handel allein den Speicher selten trägt: Die Umwandlungsverluste werden zum vollen Preis bezahlt (− 70 € im Jahr), die Elektronik verbraucht rund um die Uhr Strom (− 42 €), und jeder Handelszyklus geht vom Zyklenkonto ab (− 212 €). Wer den Speicher zusätzlich nach § 14a EnWG anmeldet, bekommt das reduzierte Netzentgelt – muss aber hinnehmen, dass der Netzbetreiber die Leistung im Bedarfsfall auf 4,2 kW begrenzt. Ein Speicher ist für § 14a übrigens nicht nötig: Wärmepumpe oder Wallbox genügen.

Wann der Strom billig ist – Monat für Monat

Diese Tabelle ist der eigentliche Grund für die Seite. Die verbreitete Regel „nachts laden“ stimmt im Winter und ist im Sommer falsch: Sobald die Photovoltaik einspeist, liegt das billigste Fenster mittags.

Monat Mittel 4 billigste Stunden 4 teuerste Stunden billiges Fenster Stunden unter null
September 2025 8,4 ct 3 ct 15,7 ct 12–16 Uhr 60
Oktober 2025 8,4 ct 5,1 ct 13,5 ct 02–05 und 13–14 Uhr 48
November 2025 10,2 ct 7,1 ct 14,2 ct 01–05 Uhr 0
Dezember 2025 9,3 ct 6,8 ct 12 ct 01–05 Uhr 0
Januar 2026 11 ct 8,4 ct 14,6 ct 02–06 Uhr 2
Februar 2026 9,7 ct 7,2 ct 12,4 ct 03–05 und 12–14 Uhr 7
März 2026 9,9 ct 3,3 ct 16,4 ct 11–15 Uhr 33
April 2026 7,9 ct -0,9 ct 14,3 ct 12–16 Uhr 123
Mai 2026 9,8 ct 1,3 ct 16,5 ct 12–16 Uhr 77
Juni 2026 11 ct 3,5 ct 20,7 ct 12–16 Uhr 49
Juli 2026 10,5 ct 2,3 ct 17 ct 12–16 Uhr 79
August 2026 12,7 ct 3,9 ct 19,5 ct 12–16 Uhr 54

Börsenpreise ohne Netzentgelt, Steuern und Umlagen; umgerechnet aus Euro je Megawattstunde. Der Unterschied zwischen den vier billigsten und den vier teuersten Stunden lag im Mittel dieser zwölf Monate bei 11,3 ct/kWh. In diesem Zeitraum war der Day-Ahead-Preis in 532 Stunden negativ, am häufigsten im April 2026 (123 Stunden). Datenquelle: Bundesnetzagentur | SMARD.de (CC BY 4.0), abgerufen am 05.09.2026.

Wie entstehen negative Strompreise – und was heißt das für die Einspeisung?

Die Bundesnetzagentur erklärt es auf ihrem Datenportal SMARD so: „Negative Strompreise auf kurzfristigen Strommärkten können entstehen, wenn eine hohe und unflexible Stromerzeugung auf eine gleichzeitig niedrige Nachfrage trifft.“ Meist ist das eine Phase mit viel Wind- oder Photovoltaikstrom; besonders niedrig liegt die Nachfrage oft an Feiertagen wie Ostern, Pfingsten oder Weihnachten. Unflexibel ist die Erzeugung, weil ein großes fossiles oder nukleares Kraftwerk beim Abschalten und späteren Hochfahren hohe Kosten hat – es kann deshalb „betriebswirtschaftlich rational sein, in einer Phase mit negativen Preisen das Kraftwerk auf seine technische Mindestleistung herunterzuregeln, es aber nicht auszuschalten“; dazu kommen vertraglich zugesagte Systemdienstleistungen für die Netzbetreiber. Für die Erzeuger heißt ein negativer Preis, dass sie in diesen Stunden für die Abnahme ihres Stroms zahlen. Für Sie als Kunde heißt das nicht kostenlos, sondern billiger – die Rechnung dazu steht in den häufigen Fragen. Wie oft das vorkam, zeigt in der Tabelle die Spalte „Stunden unter null“: 532 Stunden in diesen zwölf Monaten.

Wer selbst einspeist, erlebt dieselben Stunden von der anderen Seite. Nach § 51 Absatz 1 EEG „verringert sich der anzulegende Wert auf null“, solange der Spotmarktpreis negativ ist; ausgenommen sind nach Absatz 2 Anlagen mit weniger als 100 Kilowatt für Zeiträume vor dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie ein intelligentes Messsystem erhalten, und Anlagen mit weniger als 2 Kilowatt bis zum Ablauf des Jahres, in dem die Bundesnetzagentur ihre Festlegung dazu trifft. Ganz verloren ist die Zeit nicht: § 51a EEG verlängert den Vergütungszeitraum um die Anzahl der Viertelstunden, in denen der anzulegende Wert auf null gesunken ist, aufgerundet auf den nächsten vollen Kalendertag. Bei Solaranlagen wird diese Anzahl allerdings „mit dem Faktor 0,5 multipliziert“; das Ergebnis sind „Volllastviertelstunden“, und die sind ein Zeitkontingent, von dem jeder Monat eine feste Zahl verbraucht – 87 im Januar, 508 im Juni (§ 51a Absatz 2 EEG). Halbiert wird also das Kontingent, nicht die Zahl der Kalendertage: wie lange die Verlängerung ausfällt, hängt davon ab, in welche Monate sie fällt.

Wärmepumpe mit dynamischem Stromtarif steuern – oder besser ein Wärmepumpentarif?

Die Wärmepumpe ist der größte verschiebbare Verbraucher im Haus, und sie bringt zwei Puffer mit: den Pufferspeicher und die Trägheit des Gebäudes. Der Rechner nimmt an, dass sich 30 % ihres Stroms in die billigen Stunden legen lassen. Das ist unsere Annahme und kein gemessener Wert – wie groß der Pufferspeicher ist und wie gut das Haus die Wärme hält, entscheiden darüber im Einzelfall. Den Jahresverbrauch schätzt der Schätzer oben im Rechner aus Ihrem bisherigen Heizenergieverbrauch oder aus dem Energieausweis.

Dynamischer Tarif oder eigener Wärmepumpentarif? In der Voreinstellung läuft die Wärmepumpe zum Haushaltspreis von 37,0 ct/kWh, weil ohne eigenen Zähler nichts anderes zur Verfügung steht. Rechnet man rückwärts, müsste ein separater Wärmepumpentarif unter rund 28,3 ct/kWh Arbeitspreis liegen, damit er den dynamischen Tarif mit Lastverschiebung schlägt – eigene Rechnung mit den Voreinstellungen, 4 400 kWh Wärmepumpenstrom und den Börsenpreisen von September 2025 bis August 2026, ohne das reduzierte Netzentgelt nach § 14a. Kennen Sie den Arbeitspreis Ihres Wärmepumpentarifs, tragen Sie ihn in das zweite Tariffeld des Rechners ein; dann rechnet die Seite Ihren Fall statt unseres Beispiels.

Eine Einschränkung, die unsere Rechnung nicht abbildet: Im Winter liegen die billigen Stunden nachts (Tabelle oben), und nachts ist es am kältesten. Eine Luft/Wasser-Wärmepumpe arbeitet dann schlechter als am milden Mittag – die Kilowattstunde ist billiger, man braucht aber mehr davon. Der Rechner verteilt Ihren Jahresverbrauch mit einer Wärmepumpen-Saisonkurve über die Monate und kennt diesen Unterschied innerhalb des Tages nicht; wie stark er ausfällt, zeigt der COP in Ihrem Datenblatt – wir rechnen damit im Notstrom-Rechner für die Wärmepumpe. Auf die Marke kommt es dabei nicht an, sondern darauf, ob sich Ihre Regelung von außen ansteuern lässt. Welche Schnittstelle Ihre Anlage dafür hat, sagt Ihnen der Fachbetrieb, der sie eingebaut hat.

Wie viel vom Wärmepumpenstrom ein Balkonkraftwerk im Lauf des Jahres überhaupt abdeckt, zeigt die Seite Wie viel Strom der Wärmepumpe ein Balkonkraftwerk deckt Monat für Monat.

Dynamischer Stromtarif mit Balkonkraftwerk und Speicher

Der Rechner oben rechnet ohne Photovoltaik. Einen Euro-Betrag für ein Balkonkraftwerk nennen wir deshalb nicht: Dafür müssten wir den Ertrag Ihres Moduls kennen – den rechnet der Solarrechner Monat für Monat aus PVGIS-Daten. Was sich aus den Zahlen dieser Seite ableiten lässt, ist der Wert einer selbst erzeugten Kilowattstunde im dynamischen Tarif.

Der Solarstrom ersetzt oft den billigsten Netzstrom des Tages. Ein Balkonkraftwerk liefert um die Mittagszeit am meisten. Im Mittel der Tage kostete eine Kilowattstunde zwischen 11 und 15 Uhr im dynamischen Tarif – Börsenpreis plus die festen Anteile der Voreinstellung von rund 19,9 ct/kWh, Mehrwertsteuer inklusive – im April 2026 rund 19,4 ct und im Januar 2026 rund 33,2 ct; der feste Tarif in der Voreinstellung liegt bei 37,0 ct/kWh. In 9 von 12 Monaten gehörte mindestens eine dieser Mittagsstunden zu den vier billigsten des Tages. Im dynamischen Tarif ist eine Kilowattstunde vom Balkon also gerade dann am wenigsten wert, wenn das Modul am meisten liefert; im festen Tarif spart sie – selbst verbraucht – immer den vollen Arbeitspreis (eigene Rechnung mit den Voreinstellungen, Börsenpreise von SMARD).

Dazu kommt: Wer im Sommer Waschmaschine und Spülmaschine in die Mittagsstunden legt, deckt sie oft ohnehin mit dem eigenen Solarstrom. Die Ersparnis aus der Verschiebung und die aus dem Balkonkraftwerk lassen sich dann nicht einfach addieren – das ist unsere Einordnung, keine Rechnung dieser Seite.

Der Speicher kann nur eine Aufgabe auf einmal. Mit den Voreinstellungen – 5 kWh für 4 500 € – bringt ein Speicher allein aus dem Handel zwischen billigen und teuren Stunden nach Verlusten, Eigenverbrauch und Verschleiß unter dem Strich 170 € im Jahr weniger, als er kostet (Tabelle „Was der Speicher damit zu tun hat“ oben). Mit Balkonkraftwerk füllt sich derselbe Speicher an sonnigen Tagen mit eigenem Strom; für das Laden aus dem Netz in den billigen Stunden bleibt dann keine freie Kapazität. Im Winter, wenn die billigen Stunden nachts liegen, liefert das Modul wenig, und der Speicher ist für den Handel wieder frei. Beide Nutzungen teilen sich also das Jahr, statt sich zu addieren – auch das ist unsere Einordnung.

Was ein Speicher mit Notstromsteckdose bei Stromausfall leistet und warum das Balkonkraftwerk ohne ihn abschaltet, steht im Beitrag Balkonkraftwerk bei Stromausfall.

Wie ein Speicher technisch an das Balkonkraftwerk kommt – AC- oder DC-gekoppelt, mit welchem Eingang –, erklärt Anschlussschema für den Balkonkraftwerk-Speicher.

Zum Vergleich: was unabhängige Stellen rechnen

Was gerechnet wurdeErgebnisQuelle
Dynamischer Tarif ohne Speicher, 27 reale Haushaltsprofile Median 17,60 € im Jahr (−10 bis 82 €) gegenüber 36 ct/kWh Festpreis Meissner, Masterarbeit, HTW Berlin, 2025 (Börsenpreise 2024)
Speicher 5 kWh ohne Photovoltaik 69 € im Jahr (16 bis 136 €) Meissner, Masterarbeit, HTW Berlin, 2025 (Börsenpreise 2024)
Speicher mit § 14a Modul 1 und Modul 3 Median 233 € im Jahr gegenüber festem Tarif ohne reduziertes Netzentgelt Meissner, Masterarbeit, HTW Berlin, 2025 (Börsenpreise 2024)
Reale Tarife 2024/2025, Teillast und Verschleiß 7 bis 12 % des Reststroms, also 80 bis 250 € im Jahr BNS / Jacoby, 19.04.2026
Werbung der Anbieter „Bis zu 550 €/Jahr“ (Tibber), „über 1.000 Euro“ (1Komma5°) Anbieterseiten, 2026

Liegt Ihr Ergebnis weit über diesen Zahlen, prüfen Sie die Anteile, die Sie als verschiebbar angegeben haben – das ist die Stellschraube, an der man sich am leichtesten selbst belügt.

Ab wann lohnt sich ein dynamischer Stromtarif? Fünf Voraussetzungen

  1. Ein intelligentes Messsystem. Ohne das rechnen die Anbieter mit einem Monatsmittel ab, und einzelne billige Stunden zählen nicht. Seit dem 1. Januar 2025 kann jeder Haushalt den Einbau verlangen; die Kosten sind gedeckelt. Wer es einbauen muss, wer es verlangen kann und was es kosten darf, steht unter Smart Meter: Pflicht, Anspruch und Einbau.
  2. Einen Tarif mit stündlicher oder viertelstündlicher Abrechnung. Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle Stromlieferanten einen dynamischen Tarif anbieten – die Schwelle von 100.000 Letztverbrauchern galt bis dahin (§ 41a Abs. 2 EnWG). Der Anspruch gilt für Kundinnen und Kunden mit einem intelligenten Messsystem. Ohne dieses Messsystem besteht kein Anspruch; Tibber etwa rechnet dann nur mit einem Monatspreis ab – mehr dazu unter den häufigen Fragen.
  3. Etwas, das sich verschieben lässt. In einer Wohnung ohne Wärmepumpe und ohne Auto sind das Waschmaschine und Spülmaschine – und damit bleibt die Ersparnis zweistellig.
  4. Eine Steuerung, die das automatisch macht. Von Hand jeden Abend die Preise zu lesen hält niemand ein Jahr durch. Wer einen Speicher hat, braucht ein Energiemanagement, das den Preis kennt.
  5. Die Anmeldung nach § 14a EnWG für Ihre steuerbare Anlage. Wärmepumpe, Wallbox oder Speicher mit mehr als 4,2 kW Netzanschlussleistung – ein Speicher ist dafür nicht nötig. Sie bringt das reduzierte Netzentgelt und ist oft mehr wert als der Handel mit den Preisunterschieden selbst.

Smart Meter für den dynamischen Tarif: Pflicht, Anspruch und Einbau

Ein Smart Meter – im Gesetz heißt er intelligentes Messsystem – ist nicht für jeden Haushalt Pflicht. Der grundzuständige Messstellenbetreiber muss ihn nach § 29 Absatz 1 des Messstellenbetriebsgesetzes bei Letztverbrauchern „mit einem Jahresstromverbrauch von mehr als 6 000 Kilowattstunden“ einbauen und – zusammen mit einer Steuerungseinrichtung am Netzanschlusspunkt – bei Letztverbrauchern, „mit denen eine Vereinbarung nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes besteht“, also bei angemeldeter Wärmepumpe, Wallbox oder Speicher; dasselbe gilt für Erzeugungsanlagen über 7 Kilowatt. Bis wann das geschehen muss, sagt § 45 Absatz 1 Nummer 4: Bei Letztverbrauchern dieser Gruppen beginnt die Ausstattung spätestens am 1. Januar 2025, bis Ende 2025 sollen mindestens 20 Prozent und bis Ende 2032 mindestens 90 Prozent aller insgesamt auszustattenden Messstellen ausgestattet sein – der Einbau kann also noch Jahre dauern. Ein Haushalt unter 6.000 Kilowattstunden fällt nicht darunter: Bei ihm ist der Einbau ein „optionaler Einbaufall“ nach § 29 Absatz 2 – den der Messstellenbetreiber machen darf, aber nicht muss.

Warten müssen Sie darauf trotzdem nicht. Seit dem 1. Januar 2025 lässt sich nach § 34 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 MsbG „die vorzeitige Ausstattung von Messstellen an Zählpunkten der Sparte Elektrizität mit einem intelligenten Messsystem innerhalb von vier Monaten ab Beauftragung“ verlangen – das ist der Anspruch, von dem die Tarifanbieter sprechen. Kostenlos ist er nicht: § 35 Absatz 1 hält für diese Zusatzleistung einmalig nicht mehr als 100 Euro und, im optionalen Einbaufall, ein laufendes Zusatzentgelt von nicht mehr als 30 Euro im Jahr für angemessen.

Die laufenden Kosten sind nach Einbaufall gedeckelt (§ 30 MsbG, brutto und je Zählpunkt): Bei mehr als 6.000 bis 10.000 Kilowattstunden dürfen dem Anschlussnutzer höchstens 40 Euro im Jahr in Rechnung gestellt werden, bei einer Vereinbarung nach § 14a höchstens 50 Euro – für die Steuerungseinrichtung am Netzanschlusspunkt kommen bis zu 50 Euro für den Anschlussnehmer hinzu – und im optionalen Einbaufall höchstens 30 Euro. Deshalb stehen im Feld „Messsystem (Smart Meter)“ oben 40 Euro: die Obergrenze jener Gruppe, in der die meisten Häuser mit Wärmepumpe oder E-Auto landen. Bestellen Sie den Einbau vorzeitig, können nach unserer Lesart beider Vorschriften bis zu 60 Euro im Jahr und einmalig 100 Euro zusammenkommen. Verbindlich ist das Angebot Ihres Messstellenbetreibers – tragen Sie dessen Betrag oben ein, dann rechnet die Seite mit Ihrer Zahl statt mit unserer.

Zuständig ist zunächst der grundzuständige Messstellenbetreiber, in der Regel Ihr Netzbetreiber und nicht Ihr Stromlieferant. Den Messstellenbetrieb können Sie aber nach § 5 MsbG einem Dritten übertragen – das Gesetz spricht von der Übertragung „auf Wunsch des betroffenen Anschlussnutzers“; manche Anbieter dynamischer Tarife treten selbst als Messstellenbetreiber auf. In derselben Vorschrift steckt eine Frist, die selten in der Werbung steht: Hat der grundzuständige Betreiber die Messstelle bereits mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet, dürfen Sie dieses Wahlrecht erst zwei Jahre nach der Ausstattung ausüben. Und ob Sie das Messsystem überhaupt brauchen, hängt vom Tarif ab: Für die Abrechnung nach einzelnen Stunden oder Viertelstunden ja – ohne Messsystem rechnen die Anbieter mit einem Monatsmittel, und dann bringt das Verschieben einzelner Stunden nichts. Was das bei einem konkreten Anbieter bedeutet, steht in den häufigen Fragen.

Anbieter dynamischer Stromtarife im Vergleich

Werbung: Einer der fünf Einträge ist ein Affiliate-Link – bei Tibber zahlt uns der Anbieter eine Vergütung, wenn Sie über unseren Link einen Vertrag abschließen. Für Sie ändert sich dadurch nichts. Bei 1Komma5° Dynamic Pulse, MVV Energie („Die Sonnerei“), Ostrom und Rabot Energy verdienen wir nichts. Die Reihenfolge hängt nicht davon ab: Sie ist alphabetisch, und zwar per Code, nicht von Hand.

Wie diese Liste zustande kommt: Aufgenommen ist, wer Privathaushalten einen Tarif verkauft, dessen Arbeitspreis der Börse folgt, und wer dabei über sein Heimatnetzgebiet hinaus liefert. Das ist das ganze Kriterium. MVV Energie steht seit dem 22. September 2026 in der Liste. Mit MVV haben wir zwar ein Partnerprogramm, doch es vergütet nur Photovoltaik in zwei Regionen und einen Ökostromtarif im eigenen Netzgebiet – nicht diesen dynamischen Tarif. An diesem Link verdienen wir deshalb nichts; bis zum 24. September stand hier irrtümlich das Gegenteil. Tibber stand schon vor dem Partnerprogramm in der Liste.

Die Angaben stammen von den Anbieterseiten und ändern sich; prüfen Sie sie dort. Eine Empfehlung ist damit nicht verbunden – wir haben keinen Tarif getestet, und dies ist kein vollständiger Marktüberblick. Was die Anbieter selbst versprechen und was unsere Rechnung ergibt, steht weiter oben in der Tabelle nebeneinander; daran ändert sich nichts dadurch, dass wir an einem dieser Links verdienen.

Ein Vertrag über Stromlieferung ist ein Fernabsatzvertrag: Sie können ihn binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Das gilt unabhängig davon, über welchen Link Sie gekommen sind.

Einbau und Anmeldung: wer das machen darf

  • Der Anschluss ist Sache eines eingetragenen Betriebs. Nach § 13 Abs. 2 der Niederspannungsanschlussverordnung dürfen Arbeiten hinter der Hausanschlusssicherung „außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen“ ausgeführt werden. Das Verzeichnis führt Ihr Netzbetreiber und veröffentlicht es; danach suchen Sie, nicht nach Werbeanzeigen.
  • Der Speicher gehört ins Marktstammdatenregister. § 5 der Marktstammdatenregisterverordnung verlangt die Registrierung innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme.
  • Das reduzierte Netzentgelt beantragen Sie beim Netzbetreiber. Ohne die Anmeldung als steuerbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG gibt es weder Modul 1 noch Modul 3 – und dieser Teil ist in der Rechnung oben oft größer als der Handel mit den Preisunterschieden selbst.

Wir vermitteln keine Installateure, nehmen keine Anfragen entgegen und geben Ihre Daten an niemanden weiter – diese Seite hat kein Formular. Auch der Affiliate-Link daran ändert nichts: Er führt Sie auf die Seite des Anbieters, und alles Weitere geschieht dort, zwischen Ihnen und ihm. Wir erfahren weder Ihren Namen noch Ihre Adresse.

Ausblick 2027: Stromsteuer und Netzentgelte – was noch nicht beschlossen ist

Stand 24. Oktober 2026. Zwei feste Bestandteile des Strompreises könnten sich 2027 ändern. Nach unseren Quellen ist in beiden Fällen nichts beschlossen; der Rechner oben rechnet deshalb mit den heutigen Werten.

Stromsteuer. Im Stromsteuergesetz steht unverändert: „Die Steuer beträgt 20,50 Euro für eine Megawattstunde“ (§ 3 StromStG, abgerufen am 24. Oktober 2026) – das sind 2,05 ct/kWh, wie im Rechner. Eine Senkung für Privathaushalte haben wir in den Primärquellen – Gesetzestext, Bundestag, Bundesregierung – weder als beschlossenes Gesetz noch als Gesetzentwurf gefunden. Äußerungen aus der Politik nehmen wir nicht auf, solange wir sie nicht an der Quelle lesen können.

Netzentgelte. Der Bund hat die Übertragungsnetzkosten 2026 mit einem Zuschuss von 6,5 Milliarden Euro gesenkt. Für 2027 bis 2029 sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 28. September 2026 (Drucksache 21/8236) einen Zuschuss von 5,525 Milliarden Euro im Jahr vor, also weniger als 2026. Das Gesetz ist nach unserem Kenntnisstand nicht beschlossen. Was das für Ihre Rechnung heißt, hängt von Ihrem Netzgebiet ab: Eine Euro-Zahl nennen wir nicht, weil wir keine Berechnung aus einer Primärquelle haben. Im Rechner steht als Annahme ein Netzentgelt von 8,0 ct/kWh netto; Ihr Wert steht auf Ihrer Jahresrechnung.

Was das für die Ersparnis aus dem Verschieben heißt (eigene Überlegung): Sie hängt am Preisunterschied zwischen billigen und teuren Stunden, und ein fester Bestandteil wie Steuer oder Netzentgelt verschiebt beide Preise um denselben Betrag. Der Vergleich mit einem Festpreistarif ändert sich dagegen. Die Durchschnittswerte des BDEW, mit denen die Seite vergleicht, aktualisieren wir, sobald die Tarife für 2027 vorliegen.

Häufige Fragen

Wie viel Strom verbraucht eine Wärmepumpe im Jahr – und wie rechnet man das nach?

Grob mit der Faustregel der Verbraucherzentrale: bisheriger Heizenergieverbrauch in Kilowattstunden geteilt durch die Jahresarbeitszahl. Im Feldtest des Fraunhofer ISE in Bestandsgebäuden kamen Luft/Wasser-Wärmepumpen im Mittel auf 3,4, Erdwärmepumpen auf 4,3. Aus 15 000 kWh Gas werden so rund 4 400 kWh Strom, je nach Anlage 3 100 bis 5 800 kWh. Der Schätzer im Rechner auf dieser Seite macht das auch aus der Effizienzklasse des Energieausweises und trägt das Ergebnis in die Tarifrechnung ein.

Lohnt sich ein dynamischer Stromtarif mit Wärmepumpe?

Ohne Speicher und mit den Voreinstellungen spart der dynamische Tarif mit Lastverschiebung gegenüber dem festen Tarif rund 93 € im Jahr; mit rund 4 400 kWh Wärmepumpenstrom spart der dynamische Tarif mit Lastverschiebung gegenüber dem festen Tarif rund 382 € im Jahr. Von den zusätzlichen 289 € bringt 218 € allein der Abstand zwischen Börsenpreis und festem Haushaltspreis von 37,0 ct/kWh, zu dem die Wärmepumpe hier gerechnet ist; 71 € bringt das Verschieben von 30 % des Wärmepumpenstroms in die billigen Stunden (unsere Annahme). Läuft die Wärmepumpe über einen eigenen, günstigeren Wärmepumpentarif, schrumpft der erste Teil – dessen Arbeitspreis gehört in das zweite Tariffeld des Rechners.

Lohnt sich ein Stromspeicher ohne Photovoltaik, nur mit dynamischem Tarif?

Nach den Börsenpreisen von September 2025 bis August 2026 selten. Der Preisunterschied zwischen den vier billigsten und den vier teuersten Stunden eines Tages lag im Mittel bei 11 ct/kWh. In der Voreinstellung dieses Rechners – 5 kWh nutzbar, 4.500 € mit Einbau, 80 % Wirkungsgrad, 15 W Standby, 6.000 Zyklen – bleiben nach Abzug der Umwandlungsverluste 84 €; nach 42 € Standby-Verbrauch und 212 € Verschleiß steht unter dem Strich -170 € im Jahr. Eine Masterarbeit an der HTW Berlin (Meissner, 2025) kommt mit den Börsenpreisen von 2024 für einen 5-kWh-Speicher ohne Photovoltaik auf 69 Euro Ersparnis im Jahr (16 bis 136 Euro in 27 Haushalten). Unsere Rechnung zieht davon zusätzlich Verschleiß und Standby-Verbrauch ab – deshalb steht bei uns ein Minus. Mit einem billigeren oder bereits vorhandenen Speicher (Preis 0 € eintragen) dreht sich das Vorzeichen.

Was bedeuten negative Strompreise für meine Rechnung – wird der Strom dann kostenlos?

Nein, er wird nur billiger. Vom Börsenpreis hängt allein der Energieanteil ab; Netzentgelt, Stromsteuer, Konzessionsabgabe und Umlagen bleiben, und auf alles kommt die Mehrwertsteuer. Mit den Voreinstellungen dieser Seite sind das 19,9 ct je Kilowattstunde, die immer anfallen: Bei einem Börsenpreis von minus 5 ct zahlen Sie also noch rund 14 ct.

Wann ist der Strom im Jahresverlauf am billigsten?

Nicht nachts, sondern mittags – im Sommer. In den Monaten von März bis August lagen die vier billigsten Stunden des Tages in den Daten der Bundesnetzagentur zwischen 11 und 16 Uhr, weil dann die Photovoltaik einspeist. Erst im Spätherbst und Winter wandert das billige Fenster in die Nacht. Wer den Speicher ganzjährig nachts lädt, verschenkt den Sommer.

Geht ein dynamischer Stromtarif ohne Smart Meter, etwa bei Tibber?

Teilweise. Tibber rechnet ohne intelligentes Messsystem bis zu dessen Einbau monatlich dynamisch ab und erst mit dem Messsystem viertelstündlich (Tibber-Hilfeseite, aktualisiert am 29. September 2026); auf seiner Startseite nennt Tibber für Smart Dynamic dagegen ein Smart Meter als notwendig (es lasse sich über Tibber bestellen). Rabot Energy schreibt, sein Tarif funktioniere auch ohne Smart Meter. Mit einem Monatsmittel bringt das Verschieben einzelner Stunden aber nichts – dafür braucht es das intelligente Messsystem. Dessen Kosten sind gedeckelt; die Verbraucherzentrale nennt 40 Euro im Jahr für Haushalte bis 10.000 kWh. Der Rechner zieht diesen Betrag von der Ersparnis ab.

Tibber oder 1KOMMA5° Dynamic Pulse – was unterscheidet die beiden Tarife?

Wir geben nur wieder, was beide Anbieter öffentlich schreiben (geprüft am 24. Oktober 2026), und sagen nicht, welcher besser ist. Tibber nennt für Smart Dynamic eine monatliche Tibber-Gebühr von 5,99 Euro inklusive Mehrwertsteuer und einen Aufschlag von 2,15 Cent je Kilowattstunde auf den Börsenpreis; Netz- und Messstellengebühren gibt Tibber ohne Aufschlag weiter, und der Vertrag ist mit zwei Wochen Frist kündbar (Hilfeseiten, aktualisiert am 29. September und 4. Oktober 2026). 1KOMMA5° wirbt für Dynamic Pulse mit „100 % Börsenstrompreis – ohne Aufschlag“, schreibt aber auf der Tarifseite, dass es „eine pauschale Softwaregebühr für Heartbeat AI“ berechnet, ohne einen Betrag zu nennen; einen Grundpreis in Euro nennt die Seite für den Tarif nicht. Beide Tarife brauchen für die viertelstündliche Abrechnung ein intelligentes Messsystem, das 1KOMMA5° nach eigenen Angaben standardmäßig einbaut. „Ohne Aufschlag“ heißt deshalb nicht „ohne Zusatzkosten“ (unsere Einordnung): Vergleichen Sie die Gesamtkosten im Jahr. Offenlegung: Tibber vergütet uns einen Vertragsabschluss über unseren Link (Werbung, siehe Abschnitt „Anbieter dynamischer Stromtarife im Vergleich“). Bei 1KOMMA5° gibt es keinen solchen Link, und wir verdienen daran nichts.

Gibt es dynamische Stromtarife ohne Grundgebühr?

In den Angaben der Anbieter, die wir geprüft haben, nicht. Tibber nennt eine Tibber-Gebühr von 5,99 Euro im Monat (inklusive Mehrwertsteuer, Hilfeseite vom 4. Oktober 2026) und gibt die festen Netz- und Messstellengebühren zusätzlich weiter. MVV Energie nennt 4,96 Euro Grundpreis brutto (Tarifrechner, geprüft am 22. September 2026), Rabot Energy 4,99 Euro Servicegebühr (Anbieterseite, Stand 17. September 2026). 1KOMMA5° nennt auf der Tarifseite keinen Grundpreis in Euro. Einen Tarif ganz ohne Grundpreis haben wir nicht gefunden; dass es ihn nirgends gibt, behaupten wir nicht. Ein niedriger Grundpreis ist außerdem nur ein Teil der Rechnung – vergleichen Sie die Gesamtkosten im Jahr, einschließlich Netz- und Messstellenentgelt, das Ihnen der jeweilige Anbieter im Angebot ausweist.

Was bringt § 14a EnWG – und gilt er auch ohne Speicher?

Er gilt auch ohne Speicher. Anmelden lässt sich jede steuerbare Verbrauchseinrichtung mit mehr als 4,2 kW Netzanschlussleistung: Wärmepumpe, Wallbox, Klimagerät oder eben ein Speicher. Wer das tut, bekommt ein reduziertes Netzentgelt. Die Bundesnetzagentur nennt für Modul 1 eine jährliche Reduzierung von 80 Euro brutto zuzüglich einer Stabilitätsprämie des Netzbetreibers; ihr Portal nennt in der Praxis 110 bis 190 Euro. Dafür darf der Netzbetreiber die Leistung im Bedarfsfall auf 4,2 kW begrenzen. Der Rechner berücksichtigt das Häkchen ohne Speicher genauso, sobald oben eine Wärmepumpe oder ein E-Auto steht.

Woher die Zahlen kommen

  • Börsenpreise: Bundesnetzagentur | SMARD.de, Day-Ahead Deutschland/Luxemburg, Stundenwerte von September 2025 bis August 2026, abgerufen am 05.09.2026. Lizenz CC BY 4.0.
  • Stromsteuer 2,05 ct/kWh: § 3 StromStG (Wortlaut am 24. Oktober 2026 erneut abgerufen). Konzessionsabgabe: § 2 Abs. 2 KAV.
  • Umlagen 2026, zusammen 2,946 ct/kWh netto: Offshore-Netzumlage 0,941, KWKG-Umlage 0,446, Aufschlag für besondere Netznutzung 1,559 ct/kWh – alle bei netztransparenz.de, abgerufen am 17.09.2026.
  • Netzentgelt 8,0 ct/kWh netto: unsere Annahme – Ihr Wert steht auf der Jahresrechnung; die BDEW-Strompreisanalyse Herbst 2026 weist im Durchschnitt 9,2 ct/kWh Netzentgelte aus.
  • Pflicht zum dynamischen Tarif: § 41a EnWG. Kosten des Messsystems: § 30 MsbG.
  • Smart Meter – Einbaupflicht und Fristen: § 29 MsbG und § 45 MsbG; Anspruch auf den vorzeitigen Einbau binnen vier Monaten und sein Preis: § 34 Absatz 2 MsbG und § 35 MsbG; Wahl eines anderen Messstellenbetreibers: § 5 MsbG (alle abgerufen am 28. September 2026). Dass sich die Höchstbeträge aus § 30 und § 35 addieren, ist unsere Lesart der beiden Vorschriften, nicht deren Wortlaut.
  • Negative Strompreise: Bundesnetzagentur, SMARD-Artikel „Negative Strompreise“ vom 07.01.2020 – Entstehung, An- und Abfahrkosten, Systemdienstleistungen. Folgen für die Einspeisung: § 51 EEG und § 51a EEG (Verlängerung des Vergütungszeitraums, Faktor 0,5 bei Solaranlagen; abgerufen am 28. September 2026).
  • Dynamischer Tarif ohne Smart Meter: Tibber-Hilfeseite „Welche Tarife gibt es bei Tibber?“ (aktualisiert am 29. September 2026, abgerufen am 24. Oktober 2026) und die Startseite von Rabot Energy.
  • Tibber-Tarif und Gebühren: Tibber-Hilfeseite „Tibber Grund- und Arbeitspreis erklärt“ (aktualisiert am 4. Oktober 2026) – Tibber-Gebühr 5,99 Euro inklusive Mehrwertsteuer, Aufschlag 2,15 Cent je Kilowattstunde, Netz- und Messstellengebühren ohne Aufschlag; sowie die Tibber-Startseite (Smart Meter für Smart Dynamic, abgerufen am 24. Oktober 2026). 1KOMMA5°: Seite zu Dynamic Pulse (abgerufen am 24. Oktober 2026) – „ohne Aufschlag“, Softwaregebühr für Heartbeat AI ohne Betrag, intelligentes Messsystem.
  • Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten: Deutscher Bundestag, Drucksache 21/8236 (Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 28. September 2026, abgerufen am 24. Oktober 2026) – 6,5 Milliarden Euro 2026, 5,525 Milliarden Euro je Jahr 2027 bis 2029; Entwurf, nicht beschlossen.
  • Wirkungsgrade, Eigenverbrauch und Speicherökonomie: Stromspeicher-Inspektion der HTW Berlin (2025 und 2026) sowie die Masterarbeit von Meissner (HTW Berlin, Juni 2025; gerechnet mit den Börsenpreisen von 2024).
  • Stromverbrauch der Wärmepumpe: Jahresarbeitszahlen aus der Presseinformation „Wärmepumpen heizen auch im Altbau klimafreundlich“ des Fraunhofer ISE vom 03.11.2025 (Projekt „WP-QS im Bestand“, 77 Anlagen in Ein- bis Dreifamilienhäusern); Faustregel „Verbrauch geteilt durch Jahresarbeitszahl“ nach Verbraucherzentrale; Effizienzklassen nach Anlage 10 des Gebäudemodernisierungsgesetzes.
  • Durchschnittspreis für Haushalte im bisherigen Jahresverlauf 2026 (37,0 ct/kWh) und Netzentgelte (9,2 ct/kWh): BDEW-Strompreisanalyse Herbst 2026 vom 21.08.2026.

Eigene Annahmen sind im Rechner als solche benannt: der Tagesverlauf des Verbrauchs, die verschiebbaren Anteile und die Verteilung über das Jahr. Wie wir insgesamt rechnen, steht in der Methodik. Zum Stromausfall selbst: Vorratsplaner, Akku und Wechselrichter und wie wahrscheinlich ein langer Ausfall ist.